Über 3,8 Milliarden Euro für DFG, MPG und Leibniz-Gemeinschaft in 2008
Der Pakt für Forschung und Innovation bewährt sich, die Ausgaben für Forschung steigen. Für das Jahr 2008 hat die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) am 9. Juli 2007 beschlossen, dass sowohl die Max-Planck-Gesellschaft als auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) für 2008 von einem Zuwachs ihrer Zuwendung um 3 Prozent ausgehen können; die Leibniz-Einrichtungen erhalten Zuwendungen, die in der Summe rund 5 Prozent über dem Ansatz des Vorjahres liegen.
Bonn/Berlin - Der Pakt für Forschung und Innovation wurde von den Regierungschefs von
Bund und Ländern mit den Wissenschaftsorganisationen im Jahr 2005 für den Zeitraum 2006 bis 2010 beschlossen.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG) ist die wichtigste Organisation für die Grundlagenforschung außerhalb der Hochschulen und unterhält rund 80 eigene Institute, Forschungsstellen, Laboratorien und Arbeitsgruppen. Sie soll 2008 eine gemeinsame Zuwendung des Bundes und der Länder in Höhe von gut 1 Mrd. Euro (1.084.084 Tsd Euro) erhalten. Der Bund und die Länder bringen diesen Betrag je zur Hälfte auf. Auf der Grundlage der durch den Pakt für Forschung und Innovation gewährten finanziellen Planungssicherheit kann die MPG ihre erfolgreichen Forschungsaktivitäten weiter fortführen und die Leistungsfähigkeit ihres Instrumentariums der Forschungsförderung und Qualitätssicherung, wie etwa die Mitwirkung an den Exzellenzclustern, eine verstärkte Vernetzung zwischen Instituten, die Förderung unkonventioneller Ansätze, eine verstärkte Kooperation mit Universitäten und die Intensivierung der Nachwuchsförderung weiter ausbauen. Ein Teil der Aktivitäten wird über den Strategischen Innovationsfonds der MPG, der 2008 knapp 4 Prozent der Gesamtzuwendung betragen soll, gefördert. Die Mittel aus dem Strategischen Innovationsfonds werden gezielt dafür eingesetzt, besonders innovative Vorhaben der Institute sowie grundsätzlich neue Aktivitäten, unter Einbeziehung wissenschaftspolitischer und forschungsstrategischer Überlegungen, zu realisieren.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) erhält 2008 eine gemeinsame Zuwendung des Bundes und der Länder in Höhe von gut 1,4 Mrd. Euro (1.448.349 Tsd Euro). 58 Prozent dieses Betrages bringt der Bund auf, 42 Prozent finanzieren die Länder. Die Mittel stehen der DFG insbesondere für die Förderung von Sonderforschungsbereichen, Forschungszentren, Schwerpunktprogrammen, Forschergruppen, von hochqualifizierten jüngeren Wissenschaftlern (z.B. im Emmy-Noether-Programm, im Heisenberg-Programm oder durch die Leibniz-Preise) und nicht zuletzt auch von einzelnen Forschungsvorhaben einzelner Wissenschaftler zur Verfügung. Zusätzlich zu dieser gemeinsamen institutionellen Zuwendung erhält die DFG in 2008 weitere 600 Mio. Euro.
Für die Förderung von Forschungsgroßgeräten an Hochschulen stehen der DFG Bundesmittel in Höhe von 85 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderung von Forschungsgroßgeräten von überregionaler Bedeutung an Hochschulen ist Teil der im Rahmen der Föderalismusreform eingeführten neuen Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 b Absatz 1 Ziffer 3 GG. Damit sollen die investiven Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und
internationalen Wettbewerb in der Forschung verbessert werden.
Des Weiteren erhält die DFG in 2008 eine Sonderzuwendung des Bundes in Höhe von rd. 139 Mio. Euro für die Gewährung von Programmpauschalen in bestimmten
Förderverfahren. Dieser im Hochschulpakt verabredete so genannte Overhead erlaubt es der DFG, auf Forschungsvorhaben einen 20-prozentigen Zuschlag zur Deckung der indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben zu zahlen.
Ebenfalls zusätzlich zur institutionellen Grundfinanzierung erhält die DFG in 2008 Mittel in Höhe von 379 Mio. Euro zur Durchführung der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder. Dieser Betrag wird zu drei Vierteln vom Bund und zu einem Viertel von den Ländern aufgebracht. Im Herbst dieses Jahres werden die endgültigen Förderentscheidungen der zweiten Antragsrunde im Rahmen der Exzellenzinitiative fallen.
Insgesamt erhält die DFG also für das Jahr 2008 Mittel in Höhe von rd. 2 Mrd. Euro.
Die 84 Leibniz-Institute sollen 2008 Zuwendungen im Umfang von voraussichtlich rund 812 Mio. Euro erhalten (wobei heute nur über 805,8 Mio. Euro entschieden wurde, da bei zwei Einrichtungen die Haushaltsvorbereitungen noch nicht abgeschlossen sind). Damit erfahren die Zuwendungen in der Summe einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um knapp 39 Mio. Euro (5 Prozent). Der größte Teil dieses Zuwachses, rund 30 Mio. Euro, soll in die Deckung des Grundfinanzierungsbedarfs der einzelnen Einrichtungen fließen. Mit knapp 9 Mio. Euro sollen in wettbewerblichen Verfahren ermittelte zusätzliche Maßnahmen finanziert werden, mit denen die im Pakt für Forschung und Innovation vereinbarten Ziele unterstützt werden sollen.
Der Haushaltszuwachs für die Leibniz-Einrichtungen erscheint auf den ersten Blick sehr hoch. Der Zuwachs in den Jahren 2006 und 2007 betrug jedoch nur 2,5 Prozent bzw. 2,3 Prozent. Mit der heute beschlossenen Zuwendung gelingt für die Leibniz-Gemeinschaft in einer Gesamtschau der Jahre 2006 bis 2008 der Ausgleich auf eine jährliche Steigerungsrate von 3 Prozent. Damit wurde auch bei ihr das Ziel des Paktes, die Zuwendungen um mindestens 3 Prozent jährlich zu steigern, erreicht.
Die Leibniz-Institute decken ein breites fachliches Spektrum ab: von den Natur-, Ingenieur- und Umweltwissenschaften über die Wirtschafts-, Sozial- und Raumwissenschaften bis hin zu Geisteswissenschaften und Museen mit angeschlossenen Forschungsabteilungen. Sie sind von überregionaler Bedeutung, betreiben Vorhaben im gesamtstaatlichen wissenschaftspolitischen Interesse und werden deshalb von Bund und Ländern gemeinsam gefördert.
Zum dritten Mal erhalten die Leibniz-Einrichtungen auch über die Grundförderung hinaus Zuwendungen, die in einem Wettbewerb ermittelt wurden. Grundlage für das Wettbewerbsverfahren ist der im Jahr 2005 beschlossene Pakt für Forschung und Innovation. Die Auswahl von Vorhaben in diesem Wettbewerb, an dem sich alle Leibniz-Einrichtungen beteiligen können, ist wissenschaftsgeleitet und wird von der Leibniz-Gemeinschaft durchgeführt, deren Senat hierfür einen mit unabhängigen Expertinnen und Experten besetzten Ausschuss etabliert hat. Mit dem Wettbewerb werden einerseits die wissenschaftspolitischen Maßnahmen, zu denen die Leibniz-Gemeinschaft sich im Pakt für Forschung und Innovation verpflichtet hat, finanziell unterstützt, andererseits eröffnet das Verfahren die Möglichkeit, herausragende Leistungen bei Evaluationen zu honorieren.
Leibniz-Einrichtungen können auch weiterhin in ihrer Hauptarbeitsrichtung Anträge im Normalverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) stellen. Zum Ausgleich stellen sie der DFG 2,5 Prozent ihrer Zuwendungen zur Verfügung. Jährlich wird so das Fördervolumen der DFG um rund 12 Mio. Euro aufgestockt. Im Normalverfahren und durch ihre Beteiligung an Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs bewilligt die DFG den Leibniz-Einrichtungen etwa das Doppelte.
Die BLK wird sich in ihrer nächsten Sitzung im November 2007 in einem Gespräch mit den Präsidenten der Wissenschaftsorganisationen mit der Frage befassen, ob die Wissenschaftsorganisationen ihrerseits die im Pakt für Forschung und Innovation eingegangenen Verpflichtungen erfüllt haben.
Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
Quelle: https://www.weltderphysik.de/thema/politik-institutionen/2007/ueber-38-milliarden-euro-fuer-dfg-mpg-und-leibniz-gemeinschaft-in-2008/